Information zur EU-Kurzzeitvermietungsverordnung für Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
Seit 20.05.2026 greift die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung. Die Pflicht, eine Registrierungsnummer in Inseraten anzugeben, gilt ausschließlich für Anbieter in Kommunen, die ein EU-konformes Registrierungsverfahren bereitstellen.
Da die Verbandsgemeinde Ruwer vorerst kein Registrierungsverfahren vorsieht, können Anbieter wie bislang weitervermieten. Sie benötigen dafür keine Registrierungsnummer.
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne unter 0651-1701818 an uns.