Express-Reisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 

    Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Produktion beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.

    Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.

    Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

  • Verfahrensablauf

    • Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
      • in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
    • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
      • einer Strafverfolgung,
      • einer Strafvollstreckung oder
      • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer
    • ggf. alter Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass und ggf. Geburtsurkunde (bitte vorher mit der Behörde abstimmen)
    •    
    • aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Lichtbild
    Wie muss Ihr "Passbild" beschaffen sein?

    • aktuell ("Original" und Bild müssen noch identisch sein.)
    • biometrisches Foto
    • Maße: 35 x 45 mm
    • Kontrastreich, sehr gute Fotoqualität, gute Auflösung bei Digitalkameras
    • Der Hintergrund muss hell und einfarbig sein
    • Keine Uniform
    • Keine Kopfbedeckung (Ausnahme: aus religiösen Gründen, z.B. Bürger/innen muslimischen Glaubens, Ordensschwestern)
    • Bei Kindern (generell ist keine Kopfbedeckung zugelassen; es darf keine weitere Person abgebildet sein!)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Gebühr: 69,50 €
    Vorkasse: Ja
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.

    Gebühr: 102,00 €
    Vorkasse: Ja
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

    Gebühr: 22,00 €
    Vorkasse: Ja
    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Für Antragstellende unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.

    Frist: 3 Werktage

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgeramt.

Zuständige Abteilungen